Pflicht des à Versicherungsnehmers im Sinne einer Obliegenheit, dem Versicherungsunternehmen vor Abschluss des Vertrags die zur Risikobeurteilung und tariflichen Einstufung relevanten Informationen mit dem Versicherungsantrag zur Verfügung zu stellen. Die vorvertragliche Anzeigepflicht ist gesetzlich im à Versicherungsvertragsgesetz (VVG) geregelt (§ 19 VVG).