Ein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (VVaG) ist eine der in Deutschland, Liechtenstein und Österreich rechtlich zulässigen Rechtsformen für einen à Versicherer. Die à Versicherungsnehmer sind Mitglieder und Träger des Vereins. In Ausnahmefällen können Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit auch einzelne Verträge abschließen, bei denen der à Versicherungsnehmer nicht Mitglied wird (Nichtmitgliederversicherung).