Die Versicherungssumme ist wie der Versicherungswert eine Begrenzung der Entschädigungsleistung. Aufgrund des vorherrschenden Bereicherungsverbotes darf ein Versicherungsunternehmen nur den versicherten Schaden bis maximal zur Höhe des Versicherungswertes begleichen.

 

Quellenhinweis: Siehe VDT-Publikation „VDT Artikelserie Teil 5 l Glossar“ und dort ausgewiesene Quelle.