Die Versicherungssumme ist wie der → Versicherungswert eine Begrenzung der → Entschädigungsleistung. Aufgrund des vorherrschenden Bereicherungsverbotes darf ein Versicherungsunternehmen nur den versicherten Schaden bis maximal zur Höhe des → Versicherungswertes begleichen.
Quellenhinweis: Siehe VDT-Publikation „VDT Artikelserie Teil 5 l Glossar“ und dort ausgewiesene Quelle.