Versicherungsbeiträge unterliegen der Versicherungssteuer. Mit jeder Rechnung oder mit jedem Beitragseinzug wird die Versicherungssteuer fällig und vom Versicherungsunternehmen an das zuständige Finanzamt abgeführt. Die Versicherungssteuer ist seit dem 01. 01. 2007 wie folgt festgesetzt:

Einheitlich gilt ein Versicherungssteuerregelsatz von 19 Prozent für Schadens- und Unfallversicherungen. Ausnahmen bestehen in der Feuerversicherung und in den Versicherungssparten, die das Feuerrisiko mit abdecken.