Die vom Versicherer vertraglich zugesicherte Leistung im Schadenfall. Der Versicherungsschutz beginnt mit Zahlung der Erstprämie durch den Versicherungsnehmer, frühestens jedoch zum vereinbarten Beginn der Versicherung. Durch Zahlung der vereinbarten Folgeprämien wird der Versicherungsschutz aufrechterhalten.

 

Quellenhinweis: Siehe VDT-Publikation „VDT Artikelserie Teil 5 l Glossar“ und dort ausgewiesene Quelle.