Die vom à Versicherer vertraglich zugesicherte Leistung im à Schadenfall. Der Versicherungsschutz beginnt mit Zahlung der Erstprämie durch den à Versicherungsnehmer, frühestens jedoch zum vereinbarten Beginn der Versicherung. Durch Zahlung der vereinbarten Folgeprämien wird der Versicherungsschutz aufrechterhalten.