Die vom → Versicherer vertraglich zugesicherte Leistung im → Schadenfall. Der Versicherungsschutz beginnt mit Zahlung der Erstprämie durch den → Versicherungsnehmer, frühestens jedoch zum vereinbarten Beginn der Versicherung. Durch Zahlung der vereinbarten Folgeprämien wird der Versicherungsschutz aufrechterhalten.
Quellenhinweis: Siehe VDT-Publikation „VDT Artikelserie Teil 5 l Glossar“ und dort ausgewiesene Quelle.