Der Versicherungsfall ist ein eintretendes Ereignis, das die vertraglich vereinbarte Leistungspflicht des à Versicherers auslöst. Welche Gefahren im Detail getragen werden (à Versicherte Gefahren) und in welchem Umfang die Leistungspflicht des à Versicherers einsetzt, ist in den à Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB), den à Besonderen Versicherungsbedingungen (BVB) und ergänzend im à Versicherungsvertragsgesetz (VVG) geregelt.

Zum Eintritt eines Versicherungsfalles sind insbesondere zu beachten: à Obliegenheiten des à Versicherungsnehmers, à Anzeigepflicht, à Auskunftspflicht und à Nachweispflicht (Belegpflicht) des à Versicherungsnehmers.