Der Versicherungsfall ist ein eintretendes Ereignis, das die vertraglich vereinbarte Leistungspflicht des Versicherers auslöst. Welche Gefahren im Detail getragen werden ( Versicherte Gefahren) und in welchem Umfang die Leistungspflicht des Versicherers einsetzt, ist in den Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB), den Besonderen Versicherungsbedingungen (BVB) und ergänzend im Versicherungsvertragsgesetz (VVG) geregelt.

Zum Eintritt eines Versicherungsfalles sind insbesondere zu beachten: Obliegenheiten des Versicherungsnehmers, Anzeigepflicht, Auskunftspflicht und Nachweispflicht (Belegpflicht) des Versicherungsnehmers.

 

Quellenhinweis: Siehe VDT-Publikation „VDT Artikelserie Teil 5 l Glossar“ und dort ausgewiesene Quelle.