Der Versicherungsfall ist ein eintretendes Ereignis, das die vertraglich vereinbarte Leistungspflicht des → Versicherers auslöst. Welche Gefahren im Detail getragen werden (→ Versicherte Gefahren) und in welchem Umfang die Leistungspflicht des → Versicherers einsetzt, ist in den → Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB), den → Besonderen Versicherungsbedingungen (BVB) und ergänzend im → Versicherungsvertragsgesetz (VVG) geregelt.
Zum Eintritt eines Versicherungsfalles sind insbesondere zu beachten: → Obliegenheiten des → Versicherungsnehmers, → Anzeigepflicht, → Auskunftspflicht und → Nachweispflicht (Belegpflicht) des → Versicherungsnehmers.
Quellenhinweis: Siehe VDT-Publikation „VDT Artikelserie Teil 5 l Glossar“ und dort ausgewiesene Quelle.