Der Versicherungsbeitrag ist eine Geldsumme, die als Gegenleistung für den → Versicherungsschutz an einen → Versicherer bezahlt wird. Der Versicherungsbeitrag wird der Höhe, Häufigkeit und Fälligkeit nach, im → Versicherungsschein ausgewiesen. Wählt der → Versicherungsnehmer eine unterjährige Zahlweise (halbjährlich, vierteljährlich, monatlich), so ist es üblich, dass der → Versicherer einen Zuschlag als Zinsausgleich verlangt. Versicherungsbeiträge sind grundsätzlich im Voraus zu entrichten.
Unterschieden wird zwischen dem Netto-Versicherungsbeitrag (ohne → Versicherungssteuer) und dem Brutto-Versicherungsbeitrag (incl. → Versicherungssteuer). Letzterer ist zugleich der Zahlbeitrag.
Quellenhinweis: Siehe VDT-Publikation „VDT Artikelserie Teil 5 l Glossar“ und dort ausgewiesene Quelle.