Der Versicherungsbeitrag ist eine Geldsumme, die als Gegenleistung für den Versicherungsschutz an einen Versicherer bezahlt wird. Der Versicherungsbeitrag wird der Höhe, Häufigkeit und Fälligkeit nach, im Versicherungsschein ausgewiesen. Wählt der Versicherungsnehmer eine unterjährige Zahlweise (halbjährlich, vierteljährlich, monatlich), so ist es üblich, dass der Versicherer einen Zuschlag als Zinsausgleich verlangt. Versicherungsbeiträge sind grundsätzlich im Voraus zu entrichten.

Unterschieden wird zwischen dem Netto-Versicherungsbeitrag (ohne Versicherungssteuer) und dem Brutto-Versicherungsbeitrag (incl. Versicherungssteuer). Letzterer ist zugleich der Zahlbeitrag.

 

Quellenhinweis: Siehe VDT-Publikation „VDT Artikelserie Teil 5 l Glossar“ und dort ausgewiesene Quelle.