Gefahr = Möglichkeit der Entstehung eines Bedarfs.

Durch den Versicherungsvertrag und gegen ein Entgelt ist das Versicherungsunternehmen zur Gefahrtragung verpflichtet. Die Versicherung kann sich auf einzelne Gefahren (je nach Versicherungssparte auch Wagnis oder Risiko genannt) beschränken oder auch die Allgefahren abdecken.

 

Quellenhinweis: Siehe VDT-Publikation „VDT Artikelserie Teil 5 l Glossar“ und dort ausgewiesene Quelle.