Ein Vermögensschaden liegt vor, wenn ein Schaden am Vermögen einer Person entstanden ist. Es wird zwischen zwei Arten von Vermögensschäden unterschieden:

  • Unechter Vermögensschaden: Ein Vermögensschaden, der als Folge eines à Personenschadens oder Sachschadens eingetreten ist.
  • Echter Vermögensschaden: Vermögensschaden, der unabhängig von einem à Personenschaden oder Sachschaden eingetreten ist.

Die Absicherung gegen Vermögensschäden ist in der à Betriebshaftpflichtversicherung gängig. Für einige Berufsgruppen (z. B. Rechtsanwälte und Notare) ist eine Vermögensschadenversicherung zwingend erforderlich.