Ein Unterversicherungsverzicht ist eine vertragliche Vereinbarung mit dem → Versicherer. Wenn diese → Klausel in den Versicherungsbedingungen enthalten ist, prüft der → Versicherer im → Schadenfall nicht nach, ob eventuell eine Unterversicherung vorlag und übernimmt den Schaden in voller Höhe bis zur vereinbarten Summe.
Quellenhinweis: Siehe VDT-Publikation „VDT Artikelserie Teil 5 l Glossar“ und dort ausgewiesene Quelle.