Ein Unterversicherungsverzicht ist eine vertragliche Vereinbarung mit dem Versicherer. Wenn diese Klausel in den Versicherungsbedingungen enthalten ist, prüft der Versicherer im Schadenfall nicht nach, ob eventuell eine Unterversicherung vorlag und übernimmt den Schaden in voller Höhe bis zur vereinbarten Summe.

 

Quellenhinweis: Siehe VDT-Publikation „VDT Artikelserie Teil 5 l Glossar“ und dort ausgewiesene Quelle.