Als Sublimit bezeichnet man eine innerhalb des Versicherungsvertrages abweichende Obergrenze einer à Deckungssumme.

So könnte zum Beispiel in der Privat-Haftpflichtversicherung die à Versicherungssumme für Sachschäden bis 10 Millionen Euro versichert sein, aber die mitversicherten Mietsachschäden nur bis zu einem Sublimit von 100.000 Euro.