Als Sublimit bezeichnet man eine innerhalb des Versicherungsvertrages abweichende Obergrenze einer → Deckungssumme.
So könnte zum Beispiel in der Privat-Haftpflichtversicherung die → Versicherungssumme für Sachschäden bis 10 Millionen Euro versichert sein, aber die mitversicherten Mietsachschäden nur bis zu einem Sublimit von 100.000 Euro.
Quellenhinweis: Siehe VDT-Publikation „VDT Artikelserie Teil 5 l Glossar“ und dort ausgewiesene Quelle.