Als Sublimit bezeichnet man eine innerhalb des Versicherungsvertrages abweichende Obergrenze einer Deckungssumme.

So könnte zum Beispiel in der Privat-Haftpflichtversicherung die Versicherungssumme für Sachschäden bis 10 Millionen Euro versichert sein, aber die mitversicherten Mietsachschäden nur bis zu einem Sublimit von 100.000 Euro.

 

Quellenhinweis: Siehe VDT-Publikation „VDT Artikelserie Teil 5 l Glossar“ und dort ausgewiesene Quelle.