Beim Schadenfall handelt es sich um ein Schadenereignis, das während der Laufzeit einer Versicherung auf bestimmte versicherte Personen, Sachen oder Rechte eintritt. Im Schadenfall hat sich der Schaden bereits verwirklicht.  Der Hagelschlag beispielsweise ist das Schadenereignis, das hierdurch beschädigte Einfamilienhaus der Schadenfall.

 

Quellenhinweis: Siehe VDT-Publikation „VDT Artikelserie Teil 5 l Glossar“ und dort ausgewiesene Quelle.