Beim Schadenfall handelt es sich um ein → Schadenereignis, das während der Laufzeit einer Versicherung auf bestimmte versicherte Personen, Sachen oder Rechte eintritt. Im Schadenfall hat sich der Schaden bereits verwirklicht. Der Hagelschlag beispielsweise ist das → Schadenereignis, das hierdurch beschädigte Einfamilienhaus der Schadenfall.
Quellenhinweis: Siehe VDT-Publikation „VDT Artikelserie Teil 5 l Glossar“ und dort ausgewiesene Quelle.