Die Möglichkeit der Entstehung eines Bedarfs wird auch Risiko genannt.

Durch den Versicherungsvertrag und gegen ein Entgelt ist das Versicherungsunternehmen zur à Risikotragung verpflichtet. Der à Versicherungsschutz kann sich auf einzelne Risiken (je nach Versicherungssparte auch Wagnis oder Gefahr genannt) beschränken oder auch die Allgefahren abdecken.

Der Begriff „Risiko“ entspricht weitgehend dem der „Gefahr“. Allerdings wird er auch zur Bezeichnung des Gegenstandes der einzelnen Versicherungen, also der versicherten Person oder des versicherten Objekts, angewandt.