Der Personenschaden ist ein versicherter Schaden im Rahmen der Haftpflichtversicherung. Er definiert sich als ersatzpflichtiger Schaden, der die Verletzung, die Gesundheitsschädigung oder den Tod von Menschen zur Folge hat.

 

Quellenhinweis: Siehe VDT-Publikation „VDT Artikelserie Teil 5 l Glossar“ und dort ausgewiesene Quelle.