Wer seine Versicherung vor einer automatischen Vertragsverlängerung kündigt, muss dafür keinen Grund angeben. Dabei handelt es sich um die sogenannte ordentliche Kündigung.

 

Quellenhinweis: Siehe VDT-Publikation „VDT Artikelserie Teil 5 l Glossar“ und dort ausgewiesene Quelle.