Wenn sich ein vertraglich versichertes Risiko realisiert hat, haben beide Vertragsparteien, der Versicherer wie auch der Versicherungsnehmer, Rechte und Pflichten. Diese ergeben sich unter anderem aus dem Versicherungsvertragsgesetz. Sobald der Versicherungsnehmer gegenüber dem Versicherungsunternehmen einen Schaden anzeigt und damit einen Schadenersatz geltend macht, hat er die Pflicht diesen Schaden in vollem Umfang nachweislich darzustellen.

 

Quellenhinweis: Siehe VDT-Publikation „VDT Artikelserie Teil 5 l Glossar“ und dort ausgewiesene Quelle.