Wenn sich ein vertraglich versichertes → Risiko realisiert hat, haben beide Vertragsparteien, der → Versicherer wie auch der → Versicherungsnehmer, Rechte und Pflichten. Diese ergeben sich unter anderem aus dem Versicherungsvertragsgesetz. Sobald der → Versicherungsnehmer gegenüber dem Versicherungsunternehmen einen Schaden anzeigt und damit einen Schadenersatz geltend macht, hat er die Pflicht diesen Schaden in vollem Umfang nachweislich darzustellen.
Quellenhinweis: Siehe VDT-Publikation „VDT Artikelserie Teil 5 l Glossar“ und dort ausgewiesene Quelle.