Wenn sich ein vertraglich versichertes à Risiko realisiert hat, haben beide Vertragsparteien, der à Versicherer wie auch der à Versicherungsnehmer, Rechte und Pflichten. Diese ergeben sich unter anderem aus dem Versicherungsvertragsgesetz. Sobald der à Versicherungsnehmer gegenüber dem Versicherungsunternehmen einen Schaden anzeigt und damit einen Schadenersatz geltend macht, hat er die Pflicht diesen Schaden in vollem Umfang nachweislich darzustellen.