Eine im Versicherungsvertrag vereinbarte Versicherungssumme steht dem Versicherungsnehmer grundsätzlich pro Schadenfall zur Verfügung, aber nicht unbegrenzt oft. Die Maximierung bestimmt, wie viel der Versicherer für Schäden innerhalb eines Versicherungsjahres maximal leistet. Häufig bieten Versicherer eine zweifache Maximierung an. In diesen Fällen wird pro Versicherungsjahr maximal das Doppelte der Versicherungssumme geleistet, also zum Beispiel Versicherungssumme 10 Millionen Euro, zweifach maximiert: pro einzelnem Schadenfall werden maximal 10 Millionen Euro übernommen, pro Jahr maximal 20 Millionen Euro über alle Schadenfälle.

 

Quellenhinweis: Siehe VDT-Publikation „VDT Artikelserie Teil 5 l Glossar“ und dort ausgewiesene Quelle.