Eine im Versicherungsvertrag vereinbarte à Versicherungssumme steht dem à Versicherungsnehmer grundsätzlich pro à Schadenfall zur Verfügung, aber nicht unbegrenzt oft. Die Maximierung bestimmt, wie viel der à Versicherer für Schäden innerhalb eines Versicherungsjahres maximal leistet. Häufig bieten à Versicherer eine zweifache Maximierung an. In diesen Fällen wird pro Versicherungsjahr maximal das Doppelte der à Versicherungssumme geleistet, also zum Beispiel à Versicherungssumme 10 Millionen Euro, zweifach maximiert: pro einzelnem à Schadenfall werden maximal 10 Millionen Euro übernommen, pro Jahr maximal 20 Millionen Euro über alle Schadenfälle.