Eine im Versicherungsvertrag vereinbarte → Versicherungssumme steht dem → Versicherungsnehmer grundsätzlich pro → Schadenfall zur Verfügung, aber nicht unbegrenzt oft. Die Maximierung bestimmt, wie viel der → Versicherer für Schäden innerhalb eines Versicherungsjahres maximal leistet. Häufig bieten → Versicherer eine zweifache Maximierung an. In diesen Fällen wird pro Versicherungsjahr maximal das Doppelte der → Versicherungssumme geleistet, also zum Beispiel → Versicherungssumme 10 Millionen Euro, zweifach maximiert: pro einzelnem → Schadenfall werden maximal 10 Millionen Euro übernommen, pro Jahr maximal 20 Millionen Euro über alle Schadenfälle.
Quellenhinweis: Siehe VDT-Publikation „VDT Artikelserie Teil 5 l Glossar“ und dort ausgewiesene Quelle.