Erforderlich zur Beendigung eines Versicherungsverhältnisses. Formal gesehen ist die Kündigung eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung zur Beendigung eines Versicherungsvertrages für die Zukunft. Unterschieden wird zwischen den folgend aufgeführten Kündigungsarten:
- → ordentliche Kündigung
- → außerordentliche Kündigung
Eine Kündigung kann in aller Regel durch den → Versicherungsnehmer und durch den → Versicherer ausgesprochen werden.
Quellenhinweis: Siehe VDT-Publikation „VDT Artikelserie Teil 5 l Glossar“ und dort ausgewiesene Quelle.