Erforderlich zur Beendigung eines Versicherungsverhältnisses. Formal gesehen ist die Kündigung eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung zur Beendigung eines Versicherungsvertrages für die Zukunft. Unterschieden wird zwischen den folgend aufgeführten Kündigungsarten:

  • à ordentliche Kündigung
  • à außerordentliche Kündigung

Eine Kündigung kann in aller Regel durch den à Versicherungsnehmer und durch den à Versicherer ausgesprochen werden.