Lebens- und Rentenversicherungen, die durch ein festes Rahmenabkommen mit dem à Versicherer abgeschlossen werden, bezeichnet man als Kollektivversicherung. Vertragspartner des Rahmenabkommens sind in der Regel der Arbeitgeber oder eine Vereinigung von Arbeitgebern, deren Interesse nicht ausschließlich am Abschluss des Vertrages liegen darf. Kostenvorteile, die durch Rahmenabkommen entstehen, dürfen hingegen an den à Versicherungsnehmer weitergegeben werden.

Vorteil einer Kollektivversicherung kann neben einer möglichen Prämienersparnis und erweiterten Bedingungen eine vereinfachte Gesundheitsprüfung sein.

Vereinbarungen über Kollektivversicherungen werden überwiegend in der à betrieblichen Altersvorsorge und in der privaten Krankenversicherung getroffen.