Die Klausel ist ein erweiternder oder einschränkender Zusatz zu den allgemeinen Bedingungen der jeweiligen Versicherungssparte. Sie muss bei Vertragsabschluss Bestandteil der zugrunde liegenden Bedingungen sein oder neben den à Allgemeine Versicherungsbedingungen ausdrücklich in den Versicherungsvertrag eingeschlossen sein, um Gültigkeit zu erlangen.