Die Klausel ist ein erweiternder oder einschränkender Zusatz zu den allgemeinen Bedingungen der jeweiligen Versicherungssparte. Sie muss bei Vertragsabschluss Bestandteil der zugrunde liegenden Bedingungen sein oder neben den → Allgemeine Versicherungsbedingungen ausdrücklich in den Versicherungsvertrag eingeschlossen sein, um Gültigkeit zu erlangen.
Quellenhinweis: Siehe VDT-Publikation „VDT Artikelserie Teil 5 l Glossar“ und dort ausgewiesene Quelle.