Die Klausel ist ein erweiternder oder einschränkender Zusatz zu den allgemeinen Bedingungen der jeweiligen Versicherungssparte. Sie muss bei Vertragsabschluss Bestandteil der zugrunde liegenden Bedingungen sein oder neben den Allgemeine Versicherungsbedingungen ausdrücklich in den Versicherungsvertrag eingeschlossen sein, um Gültigkeit zu erlangen.

 

Quellenhinweis: Siehe VDT-Publikation „VDT Artikelserie Teil 5 l Glossar“ und dort ausgewiesene Quelle.