Ein vom à Versicherer in Form von Bürgschaften gegebenes Versprechen, für bestimmte – gegenwärtige oder zukünftige – Verpflichtungen des Schuldners (à Versicherungsnehmers) im Fall seiner Zahlungsunfähigkeit oder Zahlungsunwilligkeit einzustehen. Kautionsversicherungen sind für diverse Bereiche und in unterschiedlichen Formen zu erhalten. Die gängigsten Kautionsversicherungen sind:

  • Bürgschaften zur Bauhandwerkersicherung nach § 648a BGB
  • Bürgschaft für Mängelansprüche
  • Vertragserfüllungsbürgschaften
  • Anzahlungsbürgschaften
  • Bürgschaften zur Absicherung von z. B. Warenlieferungen und Mitarbeiterbeteiligungen
  • Bürgschaften nach Bundesimmissionsschutzgesetz
  • Mietkaution für Gewerbeobjekte
  • IATA-Bürgschaften (Bürgschaften zur Absicherung der Bezahlung online ausgestellter Flugtickets (IATA = International Air Transport Association)
  • Prozessbürgschaften
  • Zollbürgschaften.