Ein vom → Versicherer in Form von Bürgschaften gegebenes Versprechen, für bestimmte – gegenwärtige oder zukünftige – Verpflichtungen des Schuldners (→ Versicherungsnehmers) im Fall seiner Zahlungsunfähigkeit oder Zahlungsunwilligkeit einzustehen. Kautionsversicherungen sind für diverse Bereiche und in unterschiedlichen Formen zu erhalten. Die gängigsten Kautionsversicherungen sind:
- Bürgschaften zur Bauhandwerkersicherung nach § 648a BGB
- Bürgschaft für Mängelansprüche
- Vertragserfüllungsbürgschaften
- Anzahlungsbürgschaften
- Bürgschaften zur Absicherung von z. B. Warenlieferungen und Mitarbeiterbeteiligungen
- Bürgschaften nach Bundesimmissionsschutzgesetz
- Mietkaution für Gewerbeobjekte
- IATA-Bürgschaften (Bürgschaften zur Absicherung der Bezahlung online ausgestellter Flugtickets (IATA = International Air Transport Association)
- Prozessbürgschaften
- Zollbürgschaften.
Quellenhinweis: Siehe VDT-Publikation „VDT Artikelserie Teil 5 l Glossar“ und dort ausgewiesene Quelle.