Haftpflicht ist die gesetzliche Verpflichtung, den einem Dritten schuldhaft zugefügten Schaden zu ersetzen. Der Schadenersatz soll ihn so stellen, als sei der Schaden nicht eingetreten.

 

Quellenhinweis: Siehe VDT-Publikation „VDT Artikelserie Teil 5 l Glossar“ und dort ausgewiesene Quelle.