Ein genereller Ausschluss beschränkt das Risiko des Versicherers, in dem risikoträchtige Gefahrumstände und Schäden generell vom Versicherungsschutz ausgeschlossen werden. Für die ausgeschlossenen Risiken und Schäden besteht dann grundsätzlich kein Versicherungsschutz, wenn durch diese ein Schaden entstanden ist oder verursacht wurde.

 

Quellenhinweis: Siehe VDT-Publikation „VDT Artikelserie Teil 5 l Glossar“ und dort ausgewiesene Quelle.