Ein genereller Ausschluss beschränkt das à Risiko des à Versicherers, in dem risikoträchtige Gefahrumstände und Schäden generell vom à Versicherungsschutz ausgeschlossen werden. Für die ausgeschlossenen Risiken und Schäden besteht dann grundsätzlich kein à Versicherungsschutz, wenn durch diese ein Schaden entstanden ist oder verursacht wurde.