Gefahrerhöhung bedeutet, dass während des Vertragsabschlusses mit einer Versicherung und des tatsächlichen Vertragsbeginns das Risiko eines Schadenfalles zunimmt. Teilt man die Gefahrerhöhung nicht der Versicherung mit, so kann die Versicherung im Schadenfall die Leistungen kürzen oder verwehren.

 

Quellenhinweis: Siehe VDT-Publikation „VDT Artikelserie Teil 5 l Glossar“ und dort ausgewiesene Quelle.