Gefahrerhöhung bedeutet, dass während des Vertragsabschlusses mit einer Versicherung und des tatsächlichen Vertragsbeginns das à Risiko eines à Schadenfalles zunimmt. Teilt man die Gefahrerhöhung nicht der Versicherung mit, so kann die Versicherung im à Schadenfall die Leistungen kürzen oder verwehren.