Gefahrerhöhung bedeutet, dass während des Vertragsabschlusses mit einer Versicherung und des tatsächlichen Vertragsbeginns das → Risiko eines → Schadenfalles zunimmt. Teilt man die Gefahrerhöhung nicht der Versicherung mit, so kann die Versicherung im → Schadenfall die Leistungen kürzen oder verwehren.
Quellenhinweis: Siehe VDT-Publikation „VDT Artikelserie Teil 5 l Glossar“ und dort ausgewiesene Quelle.