Die vertraglich zugesicherte Leistung im → Schadenfall ist die Entschädigungsleistung. Die Entschädigungsleistung wird durch die → Versicherungssumme, den → Versicherungswert und durch die Höhe des versicherten Schadens begrenzt.

 

Quellenhinweis: Siehe VDT-Publikation „VDT Artikelserie Teil 5 l Glossar“ und dort ausgewiesene Quelle.