→ Entschädigungsleistungen werden für versicherte Sachen erbracht, die durch
- Überschwemmung des Versicherungsortes
- Erdbeben
- Erdsenkung
- Erdrutsch
- Schneedruck
- Lawinen
- und evtl. Vulkanausbruch
zerstört oder beschädigt wurden.
Quellenhinweis: Siehe VDT-Publikation „VDT Artikelserie Teil 5 l Glossar“ und dort ausgewiesene Quelle.