→ Entschädigungsleistungen werden für versicherte Sachen erbracht, die durch

  • Überschwemmung des Versicherungsortes
  • Erdbeben
  • Erdsenkung
  • Erdrutsch
  • Schneedruck
  • Lawinen
  • und evtl. Vulkanausbruch

zerstört oder beschädigt wurden.

 

Quellenhinweis: Siehe VDT-Publikation „VDT Artikelserie Teil 5 l Glossar“ und dort ausgewiesene Quelle.