Die D&O ist die → Vermögensschaden-Haftpflicht für Unternehmensleiter wie zum Beispiel Vorstände, Geschäftsführer, Aufsichtsräte. Sie deckt gegen die Unternehmensleiter gerichtete Haftpflichtansprüche ab.

 

Quellenhinweis: Siehe VDT-Publikation „VDT Artikelserie Teil 5 l Glossar“ und dort ausgewiesene Quelle.