Die Bezeichnung „Courtage“ wird mittlerweile häufig als Synonym der Maklerprovision verwendet.  Dabei wird als Provision jene Gebühr bezeichnet, die für die Vermittlung eines Geschäfts zwischen zwei dritten Parteien fällig wird. Die Maklercourtage fällt erst bei Vertragserfüllung an. Der → Versicherungsmakler erhält die Provision im Gegenzug für seine Leistungserbringung.

 

Quellenhinweis: Siehe VDT-Publikation „VDT Artikelserie Teil 5 l Glossar“ und dort ausgewiesene Quelle.