Unter betrieblicher Altersvorsorge (bAV) versteht man den Aufbau einer Zusatzrente über den Arbeitgeber. Bei der klassischen arbeitgeberfinanzierten bAV übernimmt der Arbeitgeber die Beiträge zur späteren Rente allein. Arbeitnehmer können aber auch einen Teil ihres Bruttogehalts für eine Betriebsrente einsetzen (Entgeltumwandlung).
Betriebsrenten müssen später versteuert werden.
Quellenhinweis: Siehe VDT-Publikation „VDT Artikelserie Teil 5 l Glossar“ und dort ausgewiesene Quelle.