Auch vorzeitige Kündigung aus besonderem Anlass genannt. Berechtigte Anlässe zur außerordentlichen Kündigung durch das Versicherungsunternehmen sind:
- à Gefahrerhöhung
- Obliegenheitsverletzung durch den à Versicherungsnehmer
- Konkurs des à Versicherungsnehmers
- Nichtzahlung der Folgeprämie
Innerhalb eines Monats ab Kenntnis der vorab genannten Punkte ist der à Versicherer berechtigt, die außerordentliche Kündigung auszusprechen.
Im Rahmen von à Sachversicherungen kann der à Versicherer sowie der à Versicherungsnehmer das Recht der außerordentlichen Kündigung in Anspruch nehmen, vorausgesetzt es liegen folgende Gegebenheiten vor:
- Veräußerung der versicherten Sache
- Eintritt eines à Schadenfalles
- Prämienerhöhung gemäß à Beitragsanpassungsklausel