Auch vorzeitige Kündigung aus besonderem Anlass genannt. Berechtigte Anlässe zur außerordentlichen Kündigung durch das Versicherungsunternehmen sind:

  • → Gefahrerhöhung
  • Obliegenheitsverletzung durch den → Versicherungsnehmer
  • Konkurs des → Versicherungsnehmers
  • Nichtzahlung der Folgeprämie

Innerhalb eines Monats ab Kenntnis der vorab genannten Punkte ist der → Versicherer berechtigt, die außerordentliche Kündigung auszusprechen.

Im Rahmen von → Sachversicherungen kann der → Versicherer sowie der → Versicherungsnehmer das Recht der außerordentlichen Kündigung in Anspruch nehmen, vorausgesetzt es liegen folgende Gegebenheiten vor:

  • Veräußerung der versicherten Sache
  • Eintritt eines → Schadenfalles
  • Prämienerhöhung gemäß → Beitragsanpassungsklausel

 

Quellenhinweis: Siehe VDT-Publikation „VDT Artikelserie Teil 5 l Glossar“ und dort ausgewiesene Quelle.