Auch vorzeitige Kündigung aus besonderem Anlass genannt. Berechtigte Anlässe zur außerordentlichen Kündigung durch das Versicherungsunternehmen sind:

  • à Gefahrerhöhung
  • Obliegenheitsverletzung durch den à Versicherungsnehmer
  • Konkurs des à Versicherungsnehmers
  • Nichtzahlung der Folgeprämie

Innerhalb eines Monats ab Kenntnis der vorab genannten Punkte ist der à Versicherer berechtigt, die außerordentliche Kündigung auszusprechen.

Im Rahmen von à Sachversicherungen kann der à Versicherer sowie der à Versicherungsnehmer das Recht der außerordentlichen Kündigung in Anspruch nehmen, vorausgesetzt es liegen folgende Gegebenheiten vor:

  • Veräußerung der versicherten Sache
  • Eintritt eines à Schadenfalles
  • Prämienerhöhung gemäß à Beitragsanpassungsklausel