Auch vorzeitige Kündigung aus besonderem Anlass genannt. Berechtigte Anlässe zur außerordentlichen Kündigung durch das Versicherungsunternehmen sind:
- → Gefahrerhöhung
- Obliegenheitsverletzung durch den → Versicherungsnehmer
- Konkurs des → Versicherungsnehmers
- Nichtzahlung der Folgeprämie
Innerhalb eines Monats ab Kenntnis der vorab genannten Punkte ist der → Versicherer berechtigt, die außerordentliche Kündigung auszusprechen.
Im Rahmen von → Sachversicherungen kann der → Versicherer sowie der → Versicherungsnehmer das Recht der außerordentlichen Kündigung in Anspruch nehmen, vorausgesetzt es liegen folgende Gegebenheiten vor:
- Veräußerung der versicherten Sache
- Eintritt eines → Schadenfalles
- Prämienerhöhung gemäß → Beitragsanpassungsklausel
Quellenhinweis: Siehe VDT-Publikation „VDT Artikelserie Teil 5 l Glossar“ und dort ausgewiesene Quelle.