Das Versicherungswesen unterliegt einer staatlichen Aufsicht, der BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht).

Das Versicherungswesen basiert auf Vertrauen: Kunden erwarten von einem Versicherungsunternehmen, dass es jederzeit und oftmals über einen sehr langen Zeitraum die vertraglich vereinbarten Leistungen erbringen kann. Mit ihrer Aufsicht über Versicherungsunternehmen erfüllt die BaFin daher wichtige soziale und wirtschaftliche Aufgaben und trägt zur langfristigen Stabilität des gesamten Finanzsektors bei.

Die beiden Hauptziele der Versicherungsaufsicht bestehen nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz (§ 81 Abs. 1 VAG) darin, die Belange der Versicherten ausreichend zu wahren und dabei vor allem sicherzustellen, dass die Verpflichtungen aus den Versicherungsverträgen jederzeit erfüllbar sind.

Im Vordergrund der Versicherungsaufsicht steht also der Verbraucherschutz. Daran hat sich seit Inkrafttreten des Aufsichtsgesetzes im Jahr 1901 im Grundsatz nichts geändert.

Es ist unter anderem Aufgabe der Aufsichtsbehörde, Versicherungsunternehmen daraufhin zu überwachen, dass die Erfüllung der von ihnen zugesagten Versicherungsleistungen gesichert ist, sowie das Wettbewerbsverhalten der Versicherungsunternehmen und ihrer Vertreter (Wettbewerbsrichtlinien) zu beobachten. Als materielle Staatsaufsicht wird die Versicherungsaufsicht vom Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen (BAV) sowie den zuständigen Landesaufsichtsbehörden wahrgenommen.

 

 

Quellenhinweis: Siehe VDT-Publikation „VDT Artikelserie Teil 5 l Glossar“ und dort ausgewiesene Quelle.