Die Anzeigepflicht ist eine Obliegenheit des à Versicherungsnehmers. Er hat unter anderem folgende Anzeigepflichten zu erfüllen:

  • Bei Antragstellung oder Abschluss eines Versicherungsvertrages muss er das Versicherungsunternehmen über Art und Umfang des zu versichernden à Risikos wahrheitsgemäß und vollständig aufklären.
  • Tritt eine Änderung des versicherten à Risikos ein (z. B. eine à Gefahrerhöhung), so muss er diese dem à Versicherer

Nach dem Eintritt eines à Schadenereignisses, muss er dem à Versicherer wahrheitsgemäß und vollständig alle schadensrelevanten Umstände anzeigen.