Die Anzeigepflicht ist eine Obliegenheit des → Versicherungsnehmers. Er hat unter anderem folgende Anzeigepflichten zu erfüllen:
- Bei Antragstellung oder Abschluss eines Versicherungsvertrages muss er das Versicherungsunternehmen über Art und Umfang des zu versichernden → Risikos wahrheitsgemäß und vollständig aufklären.
- Tritt eine Änderung des versicherten → Risikos ein (z. B. eine → Gefahrerhöhung), so muss er diese dem → Versicherer
Nach dem Eintritt eines → Schadenereignisses, muss er dem → Versicherer wahrheitsgemäß und vollständig alle schadensrelevanten Umstände anzeigen.
Quellenhinweis: Siehe VDT-Publikation „VDT Artikelserie Teil 5 l Glossar“ und dort ausgewiesene Quelle.