Die Anzeigepflicht ist eine Obliegenheit des → Versicherungsnehmers. Er hat unter anderem folgende Anzeigepflichten zu erfüllen:

  • Bei Antragstellung oder Abschluss eines Versicherungsvertrages muss er das Versicherungsunternehmen über Art und Umfang des zu versichernden → Risikos wahrheitsgemäß und vollständig aufklären.
  • Tritt eine Änderung des versicherten → Risikos ein (z. B. eine → Gefahrerhöhung), so muss er diese dem → Versicherer

Nach dem Eintritt eines → Schadenereignisses, muss er dem → Versicherer wahrheitsgemäß und vollständig alle schadensrelevanten Umstände anzeigen.