Die Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) regeln die vertraglichen Rechte und Pflichten des → Versicherungsnehmers und des → Versicherers. Zudem wird in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen Art und Umfang des → Versicherungsschutzes festgelegt, der weiterführend durch → Besondere Versicherungsbedingungen (BVB) und → Klauseln spezifiziert und erweitert werden kann.
Quellenhinweis: Siehe VDT-Publikation „VDT Artikelserie Teil 5 l Glossar“ und dort ausgewiesene Quelle.