Als Allgefahrendeckung bezeichnet man den à Versicherungsschutz, der sich über alle Gefahren erstreckt. Das sind in der Regel die benannten Risiken: Zerstörung, Beschädigung, Abhandenkommen aufgrund von Diebstahl, Einbruchdiebstahl und Raub von versicherten Gegenständen sowie Schäden durch unvorhersehbare und nicht abwendbare Ereignisse – es sei denn, dass diese durch die Versicherungsbedingungen ausgeschlossen sind oder der à Ausschluss vom à Versicherungsnehmer gewünscht wurde.