Abschlusskosten entstehen einmalig durch den Abschluss eines Versicherungsvertrages, etwa in Form von Abschlussprovisionen, Kosten der Antrags- oder Risikoprüfung, Kosten der Antragsbearbeitung und der Ausfertigung des Versicherungsscheins. Sie werden auch Erwerbskosten genannt und sind Bestandteil der Betriebskosten eines Versicherungsunternehmens.