Abschlusskosten entstehen einmalig durch den Abschluss eines Versicherungsvertrages, etwa in Form von Abschlussprovisionen, Kosten der Antrags- oder Risikoprüfung, Kosten der Antragsbearbeitung und der Ausfertigung des Versicherungsscheins. Sie werden auch Erwerbskosten genannt und sind Bestandteil der Betriebskosten eines Versicherungsunternehmens.

 

Quellenhinweis: Siehe VDT-Publikation „VDT Artikelserie Teil 5 l Glossar“ und dort ausgewiesene Quelle.