Eine klare Trennung zwischen Front Office (Abschluss von Geschäften), Middle Office (Risikocontrolling) und Back Office (Abwicklung und Buchung) ist erforderlich. Dadurch wird sichergestellt, dass keine Einzelperson einen Geschäftsprozess vollständig kontrolliert. Eine Auflösung der Dreiteilung ist durch Systemunterstützung möglich. Aber überall dort, wo die Systemunterstützung nicht durchgängig ist, braucht man eine Funktionstrennung. Diese kann auch unter Einbeziehung angrenzender Abteilungen (bspw. Accounting) umgesetzt sein. Das Vier-Augen-Prinzip ersetzt keine Funktionstrennung, hilft aber dabei, Verantwortlichkeiten aufzuteilen und Fehlern vorzubeugen.

 

 

Quellenhinweis: Siehe VDT-Publikation „Leitfaden zum gesamten Finanzrisikomanagement“ und dort ausgewiesene Quelle.