Das Kontrahentenlimit definiert die maximale Risikoposition gegenüber einem einzelnen Kontrahenten oder einer Kontrahentengruppe, basierend auf deren Bonität und Ausfallwahrscheinlichkeit.
Quellenhinweis: Siehe VDT-Publikation „Leitfaden zum gesamten Finanzrisikomanagement“ und dort ausgewiesene Quelle.
