VDT Newsletter Cash Management 05-2020 (23.07.2020)

Änderungen im Zahlungsverkehr

 

Alle Jahre wieder … zum November 2020 kommt die Anlage 3 zum DFÜ-Abkommen, nun mit der Version 3.4 – was ändert sich denn nun schon wieder? Große Ereignisse werfen ihre Schatten voraus. Es gibt keine unmittelbaren, aber weitreichende Änderungen, die deshalb frühzeitig angekündigt werden.

 

In Deutschland haben wir in langer Tradition einen Multi-Banking Standard in der Anlage 3 des DFÜ-Abkommens gepflegt. So ein Multi-Banking Standard im Sinne von „in einem Standard viele Banken erreichen“ aber auch „von allen Kunden nur ein Format verarbeiten“ bietet ja Vorteile für Banken und (Firmen-)Kunden sowie den Herstellern von TMS bzw. Cash Management Systemen. Die nächsten Änderungen des Multi-Banking-Standards, die sich aus verschiedenen Weiterentwicklungen an der Kunde-Bank-Schnittstelle ergeben, werden zum nächsten November aktiv.

 

In den letzten Jahren betrafen Änderungen oftmals die allgemeine Weiterentwicklungen des SEPA-Standard. In diesem Jahr haben wir keinen Bedarf, unsere IT oder Hersteller mit Änderungen im Zahlungsverkehr zu beschäftigen. Man könnte fast meinen, es ist ruhig geworden, die SEPA hat sich „eingeschwungen“ – es wird langweilig. Aber der Anschein trügt. Nicht nur, dass Themen wie Instant Payments (Echtzeitüberweisungen) und RTP (Request to Pay) immer deutlicher hervortreten – wir hatten dies in unserem Online-Event am 28.05.2020 (abrufbar in MyVDT) vorgestellt. Sondern auch wird der in der SEPA genutzte Standard ISO 20022 nun auch mehr und mehr in anderen Bereichen des Zahlungsverkehrs eingeführt: zuerst im Großbetragszahlungsverkehr TARGET2 und dann im internationalen Korrespondenzbank-Zahlungsverkehr. Dieser Standard ISO 20022 entwickelt sich weiter, in der SEPA sind wir auf dem Release-Stand von 2009 stehen geblieben.

 

Auch wenn in diesem Jahr keine Änderungen im Zahlungsverkehr anstehen, die beschriebenen Anpassungen haben dennoch entsprechende Aufmerksamkeit verdient. Es stehen massive Formatumstellungen an, auf die wir erstmals im Newsletter vom 10. Dezember 2019 hingewiesen hatten. All das wird Auswirkungen in den Folgejahren zeigen.

 

Die Zeit bis dahin sollte gut genutzt werden, denn es handelt sich hierbei nicht um reine IT-Themen. Mit der dann auch im internationalen Zahlungsverkehr durchgängig genutzten Sprache ISO 20022 verändern sich viele Prozesse und angrenzende Bereiche grundlegend. Die Auswirkungen sind in der gesamten Architektur zu berücksichtigen. Das gilt für Banken und auch für Firmenkunden, die einige Änderungen in den kommenden Releases bewältigen müssen.

 

MT940 Abkündigung

SWIFT wird die MT-Nachrichten der Kategorie 1,2 und 9 zum November 2025 im Interbankenverkehr einstellen. An der Kunden-Bank-Schnittstelle (insbesondere bei SCORE) soll diese Einschränkung nicht gelten. Hier sind die Banken weltweit nicht gezwungen, die MT101 oder gar die MT940 abzuschalten. Die DK hat allerdings die Einstellung des MT940 im verpflichtenden Angebot der Anlage 3 zum DFÜ Abkommen zum November 2025 beschlossen und nun veröffentlicht. Somit entfällt die MT940 im „Multi-BankingStandard“ – und das ist gut so. Wer als Bank möchte, darf ja noch MT940 anbieten. Die Vorteile der neuen Sprache ISO 20022 liegen jedoch auf der Hand: ganze XML-Strukturen können von der pain über pacs zum camt ohne Konvertierung transportiert werden. Da ist die Analogie von Container in der Logistik schon naheliegend. Und hin zu diesen Vorteile sollten alle Firmenkunden „gedrängt“ werden.

 

Der Nachfolger des MT940 ist der camt.053 aus der Familie von XML-Nachrichten nach ISO 20022.

 

camt.053 – Versionsänderung

Mit der Einführung von SEPA und dem europaweiten einheitlichem Format auf der Basis von ISO 20022 wurde auch der Kontoauszug camt.053 neben dem bisher üblichen MT940 eingeführt. Für SEPA-Zahlungen das ideale Format, denn nun können Daten aus einem einheitliche Datenlexikon (data dictionary) über pain (Kunde-Bank) und pacs (Interbank) auch als Kontoauszug transportiert werden. Da es jedoch neben den Buchungen im Massenzahlungsverkehr auch noch den Individual- sowie den Auslandszahlungsverkehr gibt  (und aus verschiedensten anderen Gründen) blieben gar nicht so wenige Unternehmen bei dem altbekannten Format. Wer jetzt noch nicht umgestellt hat, sollte noch warten! Denn mit der Umstellung von TARGET2 auf ISO 20022 (nach ISO Release 2019) wird der Kontoauszug auch und insbesondere für Buchungen von Zahlungseingängen aus Target2 auf das neue ISO-Release gehoben. Nach bisherigem Zeitplan ist dies für November 2021 geplant. Beim Projekt der TARGET2-Migration des Eurosystems steht die Entscheidung zur Verschiebung auf November 2022 an. Deshalb ist dann auch mit einer Verschiebung der Umstellung auf camt.053 auf ISO-Release 2019 zu rechnen.

 

DTAZV wird pain.001

Für die Beauftragung von Auslandszahlungen gibt es im Standard bei der DK den DTAZV. Auch dieser Standard hat nun sein Lebenszyklus-Ende erreicht. Mit der Umstellung des globalen Zahlungsverkehrs in SWIFT auf ISO 20022 (im Release 2019) wird auch an der Kunde-Bank-Schnittstelle für AZV auf pain.001 umgestellt. Aber dies ist dann nicht die pain.001 aus ISO-Release 2009, die bei einigen Firmenkunden schon nach den harmonisierten Belegungsregeln der Initiative CGI-MP im Einsatz ist. Die neue AZV-Einreichung in der Anlage 3 wird auch nach ISO Release 2019 erfolgen – somit pain.001.001.09 (als XAZV bezeichnet). Viele Möglichkeiten, die heute nur in der SEPA genutzt werden, könnten dann auch im AZV von den Banken angeboten werden. Dazu zählen z.B. POBO, also „payment on behalf of“, die auch als „ultimate“ debtor / creditor im Umfeld von Payment Factories bekannt sind. Auch neue Features sind möglich wie die UETR (unique end-to-end reference), die bei SWIFT gpi (global payment innovation) einer Zahlung eine eineindeutige Referenz über die gesamte Korrespondenzbankenkette zuordnet. Nach Absprache kann der Firmenkunde diese Referenz UETR schon aus der ERP / TMS vorgeben.

 

SWIFT beginnt die Umstellungsphase ab November 2022 und schaltet die MT-Formate ab November 2025 ab. Somit kann das neue Format XAZV ab November 2022 optional angeboten werden. Ab November 2025 wird DTAZV abgeschaltet und XAZV wird zum verpflichtenden Nachfolger-Standard.

 

Wie Sie sehen, sind diese Änderungen erst ab 2022 bzw. 2025 wirksam. Aber es ist notwendig, sich mit diesen Änderungen zu beschäftigen und sich somit langfristig darauf vorzubereiten. Deshalb ist die frühzeitige Info in der neuen Anlage 3 so wichtig.

 

Dr. Mario Reichel, Ressortmitglied, Verband Deutscher Treasurer e.V.