„Instant Payments: Die Umsetzung des IBAN-Name Checks“


 
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Die verabschiedete Instant-Payments-Verordnung verpflichtet Anbieter von Instant Payments zu überprüfen, ob die IBAN und der Name des Begünstigten übereinstimmen.

Kirsten Stahnke
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25.Apr.2024

Die verabschiedete Instant-Payments-Verordnung verpflichtet Anbieter von Instant Payments zu überprüfen, ob die IBAN und der Name des Begünstigten übereinstimmen. Ziel ist, den Zahler vor einer Transaktion auf mögliche Fehler oder Betrug aufmerksam zu machen. Auch reguläre Überweisungen im SEPA-Raum sind von dieser Regelung betroffen. Für beide Zahlungsarten muss ab Oktober 2025 der IBAN-Name Check, offiziell Verification Of Payee genannt, durchgeführt werden.

 

Wie diese Verification Of Payee zu erfolgen hat, ist in der EU-Verordnung nicht festgelegt. Um die Zahlungsinstitute zu unterstützen, hat der European Payment Council ein Verification Of Payee scheme Rulebook und Empfehlungen entwickelt. Beide Dokumente können noch bis zum 19. Mai 2024 kommentiert werden.

 

In unserem Online-Event erklären Ihnen Dr. Mario Reichel und Norbert Hambloch, beides Mitglieder des VDT-Ressorts Cash & Liquidity, welche Chancen und Herausforderung die Verification of Payee für Anbieter und Corporates mit sich bringt. Auch der Verification Of Payee scheme Rulebook Vorschlag des European Payment Council soll diskutiert werden.

 

Wir bedanken uns bei allen Mitwirkenden für die erfolgreiche Durchführung der Veranstaltung sowie bei den Teilnehmenden für das positive Feedback.

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