In der Schaden- und Unfallversicherung können Kunden mit ihrem à Versicherer eine Selbstbeteiligung vereinbaren. Das bedeutet: Der Kunde übernimmt einen festgelegten Teil der Kosten selbst, wenn ein Schaden entstanden ist. Mit einer Selbstbeteiligung können Kunden in der Regel ihre à Prämien reduzieren. Je nach Vertragsausgestaltung gilt der Selbstbehalt pro Schaden oder pro Jahr.