In der Schaden- und Unfallversicherung können Kunden mit ihrem → Versicherer eine Selbstbeteiligung vereinbaren. Das bedeutet: Der Kunde übernimmt einen festgelegten Teil der Kosten selbst, wenn ein Schaden entstanden ist. Mit einer Selbstbeteiligung können Kunden in der Regel ihre → Prämien reduzieren. Je nach Vertragsausgestaltung gilt der Selbstbehalt pro Schaden oder pro Jahr.
![Verband Deutscher Treasurer e.V.](https://www.vdtev.de/wp-content/uploads/2023/06/VDTLogo-1-e1687872209780.webp)