In der Schaden- und Unfallversicherung können Kunden mit ihrem Versicherer eine Selbstbeteiligung vereinbaren. Das bedeutet: Der Kunde übernimmt einen festgelegten Teil der Kosten selbst, wenn ein Schaden entstanden ist. Mit einer Selbstbeteiligung können Kunden in der Regel ihre Prämien reduzieren. Je nach Vertragsausgestaltung gilt der Selbstbehalt pro Schaden oder pro Jahr.