Ein Versicherer muss Gründe für eine Prämienerhöhung benennen. Kennt der Kunde die Gründe nicht, kann er nicht einschätzen, welche Rechte für ihn daraus resultieren. Der Versicherungsnehmer hat nämlich grundsätzlich bei Prämienerhöhungen ein außerordentliches Kündigungsrecht, vorausgesetzt, der Umfang des Versicherungsschutzes hat sich nicht geändert. Die Begründungspflicht beinhaltet aber keine detaillierte rechnerische Aufschlüsselung.