Die Kündigungsfristverkürzung ist ein Mittel, um zum Jahresende sich zeitlich Luft für die Verlängerung der jeweiligen Versicherungsprogramme zu verschaffen. In der Regel muss der à Versicherer oder der à Versicherungsnehmer drei Monate vor Jahresende ordentlich kündigen. Sind die Verhandlungen über eine Verlängerung oder einen Wechsel zu einem neuen à Versicherer noch nicht abgeschlossen, kann von beiden Seiten eine Kündigungsfristverkürzung, z.B. um einen Monat, beantragt werden. Damit kann der bestehende Vertrag z.B. bis 31.10. gekündigt werden und nicht wie eigentlich vorgesehen bis zum 30.09. Die jeweilige andere Seite muss der Kündigungsfristverlängerung nach deren Anzeige zustimmen, sonst ist sie unwirksam.