Die beteiligten Versicherer nehmen einvernehmlich dieselbe Gefahr oder dasselbe Risiko in Deckung, so dass jeder Versicherer gegenüber dem Versicherungsnehmer lediglich eine bestimmte Quote übernimmt, für die der jeweilige Versicherer als Teilschuldner haftet; rechtlich handelt es sich um einen Vertrag je Versicherer.