Die beteiligten à Versicherer nehmen einvernehmlich dieselbe Gefahr oder dasselbe à Risiko in à Deckung, so dass jeder à Versicherer gegenüber dem à Versicherungsnehmer lediglich eine bestimmte Quote übernimmt, für die der jeweilige à Versicherer als Teilschuldner haftet; rechtlich handelt es sich um einen Vertrag je à Versicherer.