Die beteiligten → Versicherer nehmen einvernehmlich dieselbe Gefahr oder dasselbe → Risiko in → Deckung, so dass jeder → Versicherer gegenüber dem → Versicherungsnehmer lediglich eine bestimmte Quote übernimmt, für die der jeweilige → Versicherer als Teilschuldner haftet; rechtlich handelt es sich um einen Vertrag je → Versicherer.