Collateral Steuerung des → Gegenparteirisikos bei Derivatetransaktionen durch Besicherung der Marktwerte durch üblicherweise Stellen von Barmitteln. Der Standard ist eine beidseitige Verpflichtung zur Besicherung, d.h. beide Parteien sind verpflichtet, der Gegenpartei Barsicherheiten zu stellen. Die Ausgestaltung der Besicherung kann zwischen den Gegenparteien individuell vereinbart und dokumentiert werden, bspw. hinsichtlich Häufigkeit der Neuberechnung (täglich, wöchentlich, etc.). Die Besicherung kann auch über Wertpapiere erfolgen und es besteht die Möglichkeit, dass nur eine der Gegenparteien zur Leistung einer Besicherung verpflichtet ist.