Die Betriebsunterbrechungsversicherung schützt Unternehmen vor Ertragsausfällen, wenn durch Eintritt eines in den zu Grunde liegenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) definierten Sachschadens (z.B. Feuer oder à Sturm) die Gewinne und weiterlaufenden Kosten wie etwa die Löhne nicht mehr erwirtschaftet werden können.