Eine Betriebshaftpflichtversicherung deckt die Haftungsrisiken eines industriellen, gewerblichen oder landwirtschaftlichen Betriebes ab, die aus den Tätigkeiten des Betriebes entstehen können. Versichert ist nicht nur die gesetzliche à Haftpflicht des Betriebsinhabers, sondern auch die à Haftpflicht der Betriebsangehörigen während ihrer betrieblichen Tätigkeit. Die Versicherung schützt den Betrieb vor Schadensansprüchen Dritter. Zunächst prüft sie, ob und in welcher Höhe eine Verpflichtung zum Schadenersatz überhaupt besteht. Ist der Anspruch begründet, übernimmt sie in der Regel die Kosten für Personen-, Sach- und hieraus folgende Vermögensschäden. Ist der Anspruch nicht begründet, wehrt sie ihn – gegebenenfalls auch gerichtlich – ab.