BaFin aktualisiert MaRisk von Banken

Die Finanzaufsicht BaFin hat ihre Mindestanforderungen an das Risikomanagement von Banken aktualisiert. Im Fokus stehen dabei das Management von Zinsänderungsrisiken und Kreditspreadrisiken im Anlagebuch.

 

Die BaFin hat ihre Mindestanforderungen an das Risikomanagement von Banken, kurz MaRisk, aktualisiert. In der 8. MaRisk-Novelle hat die Finanzaufsicht die Ende 2023 vollständig in Kraft getretenen Leitlinien der Europäischen Bankenaufsicht umgesetzt.

Die wichtigsten Änderungen betreffen dabei die Marktpreis- und Kreditspreadrisiken im Anlagebuch, teilte die Bundesbehörde mit. Demnach hat sie die Anforderungen an das Risikomanagement von Zinsänderungsrisiken im Anlagebuch genauer konkretisiert. So wird beispielsweise betont, dass Banken sowohl die kurzfristigen Auswirkungen der Zinsänderungsrisiken auf die Gewinn- und Verlustrechnung (ertragsorientierte Sicht) als auch die langfristigen Folgen der Zinsänderungsrisiken auf ihre Vermögenssituation (Barwert) bewerten und steuern würden.

Raimund Röseler, Exekutivdirektor Bankenaufsicht bei der BaFin, hob hervor, dass die Anpassungen im Hinblick auf die Zinsänderungsrisiken „eher […] Ergänzungen“ seien. „Auch bisher haben wir schon großen Wert auf das Management von Zinsänderungsrisiken gelegt. Sie sind für alle Kreditinstitute von zentraler Bedeutung. Die Ereignisse im Frühjahr 2023 rund um die Silicon Valley Bank haben noch einmal gezeigt, was passieren kann, wenn eine Bank diese Risiken nicht im Griff hat.“

 

Kreditspreadrisiken erstmals in MaRisk

Die allgemeinen Anforderungen an das Risikomanagement von Kreditspreadrisiken hat die BaFin zum ersten Mal in die MaRisk aufgenommen. Solche Risiken könnten zum Beispiel entstehen, wenn sich bei einem Finanzinstrument der allgemeine Kreditspread (Risikoaufschlag) aufgrund veränderter Bonitätserwartungen der Marktteilnehmer erhöht – unabhängig von Bonitätsveränderungen einzelner Emittenten, teilte die Finanzaufsicht mit.

Exekutivdirektor Bankenaufsicht Röseler erläuterte: „Tatsächlich geht das Thema auch noch auf die Erfahrungen aus der Finanzkrise 2007/2008 zurück. Damals waren marktbezogene Risiken nicht hinreichend mit Eigenkapital abgedeckt.“ Die europäische Kapitaladäquanzrichtlinie hätte sogenannte Kreditspreadrisiken 2019 erstmals explizit aufgegriffen. Dann habe die Europäische Bankenaufsicht EBA dazu Leitlinien erlassen. „Unsere MaRisk definieren die technischen Details, die sich aus diesen EBA-Leitlinien ergeben. Sie setzen den Kreditinstituten in Deutschland Leitplanken und machen die Erwartungen der Aufsicht klar“, sagte Röseler weiter.

Darüber hinaus hat die Bundesbehörde in ihrer 8. MaRisk-Novelle noch die Themen Strategien, Stresstests und technisch-organisatorische Ausstattung näher erläutert.

 

Banken müssen neue Anforderungen bis Jahresende umsetzen

Die neue Fassung der MaRisk tritt unmittelbar mit ihrer Veröffentlichung in Kraft. „Die neuen Anforderungen zu Kreditspreadrisiken im Anlagebuch müssen die Kreditinstitute bis zum 31. Dezember 2024 umsetzen“, teilte die BaFin weiter mit. Da die Ergänzungen zu Zinsänderungsrisiken im Anlagebuch bestehende Regeln nur klarstellen bzw. ergänzen, seien hierfür keine Umsetzungsfristen vorgesehen. Sie gelten also ab sofort.

Die Aufsicht werde aber „mit Augenmaß“ beurteilen, ob die Kreditinstitute die Anforderungen einhalten, betonte die Finanzaufsicht. „Sicherlich wird nicht jedes Institut gleichermaßen davon betroffen sein“, sagte der Exekutivdirektor Bankenaufsicht. Das habe auch etwas mit Proportionalität zu tun. „Schließlich berücksichtigen wir, wie stark Kreditspreads das Risikoprofil eines Instituts beeinflussen. Institute, die hier deutlich exponiert sind, werden wir uns intensiver als bisher anschauen“, erläuterte Röseler.