Ukraine-Kredit und 20. Sanktionspaket

Mit der Veröffentlichung mehrerer Rechtsakte im Amtsblatt der Europäischen Union hat die EU sowohl die Grundlage für einen umfangreichen finanziellen Beistand an die Ukraine geschaffen als auch ihr Sanktionsregime gegenüber Russland und verbündeten Akteuren weiter ausgeweitet. Die Beschlüsse markieren einen weiteren Schritt in der langfristig angelegten politischen und wirtschaftlichen Reaktion der EU auf den Krieg in der Ukraine.

Im Zentrum steht die Verabschiedung der legislativen Grundlage für ein Darlehen in Höhe von 90 Milliarden Euro, das der Ukraine in den Jahren 2026 und 2027 zur Verfügung gestellt werden soll. Die Einigung war zuvor durch ein Veto Ungarns verzögert worden, das nun zurückgezogen wurde. Mit der Annahme der entsprechenden Regelungen im Rahmen des Mehrjährigen Finanzrahmens (MFF) ist der Weg für die Finanzierung frei. Flankierend wurde ein Ratsbeschluss verabschiedet, der die Auszahlung der ersten Hilfstranchen für das Jahr 2026 genehmigt und damit den operativen Start des Programms ermöglicht.

Die nun veröffentlichten Texte bauen auf bereits im Februar 2026 beschlossenen Maßnahmen auf. Dazu zählen insbesondere die Verordnung (EU) 2026/467 zur Umsetzung einer verstärkten Zusammenarbeit beim Ukraine-Support-Darlehen sowie die Verordnung (EU) 2026/468 zur Anpassung der bestehenden Ukraine Facility. Zusammen bilden diese Instrumente den rechtlichen und finanziellen Rahmen für die geplante Unterstützung.

Parallel dazu hat die EU ihr 20. Sanktionspaket gegen Russland und dessen Unterstützer verabschiedet. Ein Schwerpunkt liegt erneut auf dem Finanzsektor. So wird der Kreis der Institute, für die Transaktionsverbote gelten, deutlich ausgeweitet. Ab dem 14. Mai 2026 sind 20 weitere russische Banken sowie vier Finanzinstitute außerhalb Russlands von entsprechenden Maßnahmen betroffen.

Die neu gelisteten russischen Banken sind:

  1. Public Joint Stock Commercial Bank „DERZHAVA
  2. Joint Stock Company BCS Bank
  3. Public Joint Stock Company „LEVOBEREZHNY
  4. Public Joint Stock Company SCB „Metallinvestbank
  5. Joint Stock Company Commercial Bank „Solidarnost
  6. Limited Liability Company Bank Blanc
  7. Limited Liability Company BANK ITURUP
  8. Joint-Stock Commercial Bank „EVROFINANCE MOSNARBANK
  9. Joint Stock Commercial Bank FORA-BANK
  10. Joint Stock Company Bank Russian Standard
  11. Public Joint Stock Company Ural Bank for Reconstruction and Development
  12. Chelyabinvestbank
  13. Joint Stock Company „Petersburg Social Commercial Bank
  14. Public Joint Stock Company „SDM-Bank
  15. Joint Stock Company „Bank Avers
  16. Commercial Bank „Khlynov“ (Joint Stock Company)
  17. Joint Stock Company „Post Bank
  18. Limited Liability Company Wildberries Bank
  19. Joint Stock Bank „AVANGARD
  20. Joint Stock Investment Commercial Bank „ENISEISK UNITED BANK

Zusätzlich werden folgende nicht-russische Finanzinstitute in die Maßnahmen einbezogen:

  1. Yelo Bank (Aserbaidschan)
  2. Joint Development Bank (Laos)
  3. Keremet Bank (Kirgisistan)
  4. OJSC Capital Bank of Central Asia (Kirgisistan)

Erstmals umfasst das Sanktionspaket auch spezifische digitale Vermögenswerte. Ab dem 24. Mai 2026 gelten Maßnahmen für:

  1. UBx
  2. Digitaler Rubel
  3. Belarussischer digitaler Rubel (Anwendung ab 25. Mai 2026)

Die rechtliche Umsetzung erfolgt durch eine Reihe von Änderungen und Durchführungsakten, darunter insbesondere:

Mit den aktuellen Beschlüssen setzt die EU ihre Strategie fort, die Ukraine finanziell zu unterstützen und gleichzeitig den wirtschaftlichen Druck auf Russland und dessen internationales Netzwerk weiter zu erhöhen.