Strukturierte Adressen im Zahlungsverkehr: Was Treasurer jetzt beachten sollten

Mitte November 2026 endet die Möglichkeit, vollständig unstrukturierte Postadressen im Zahlungsverkehr anzugeben. Mit dem Swift Standards Release 2026 werden unstrukturierte Adressen im grenzüberschreitenden Zahlungsverkehr ab dem 14. November nicht mehr akzeptiert. In den SEPA-Zahlverfahren des EPC gilt die entsprechende Vorgabe ab dem 15. November 2026.

Dies gilt auch für Eilzahlungen, die via EBICS mit der Auftragsart CCU eingereicht und über TARGET abgewickelt werden. Banken können Zahlungen mit unstrukturierten Adressen nicht mehr in ein Clearing beziehungsweise an ihre Korrespondenzbanken weiterleiten. Als Alternativen stehen die bereits seit Langem mögliche vollständig strukturierte Adresse und – neu seit November 2025 – die sogenannte hybride Adresse als „Zwischenform“ zur Verfügung, insbesondere in ISO-20022-Zahlungsnachrichten. Ob Ihre Bank nach der Deadline im November 2026 noch Altformate akzeptiert, ist eine der wichtigen Fragen, die das Treasury jetzt klären muss.

Wichtig ist dabei die richtige Einordnung: Strukturierte beziehungsweise hybride Adressen werden nicht pauschal für jede Zahlung und an allen möglichen Stellen verpflichtend. Ob eine Adresse mitgegeben werden muss, hängt weiterhin unter anderem von der Zahlungsart, den beteiligten Ländern und den regulatorischen Vorgaben ab. Auch künftig kann die Angabe einer vollständigen Empfängeradresse jedoch sinnvoll sein – beispielsweise, um Rückfragen oder Verzögerungen bei der Sanktionsprüfung zu vermeiden.

Neu ist vor allem die technische Form: Wird eine Adresse übermittelt, muss sie künftig strukturiert oder hybrid aufgebaut sein. Mindestens Stadt und Land werden dabei in den dafür vorgesehenen Datenfeldern angegeben. Bei der hybriden Adresse können ergänzende Informationen weiterhin in begrenztem Umfang als Freitext übermittelt werden. Vollständig unstrukturierte Adresszeilen laufen dagegen aus.

Für Treasurer bedeutet dies, die verwendeten Zahlungsformate, die Anforderungen ihrer Banken und insbesondere die Qualität der Kreditoren-, Debitoren- und Geschäftspartnerstammdaten frühzeitig zu prüfen. Die vollständig strukturierte Adresse sollte dabei als strategisches Zielbild verstanden werden. Das hybride Format bietet eine praktikable Alternative, wenn einzelne Adressbestandteile noch nicht getrennt vorliegen oder sich nicht eindeutig einem der zahlreichen strukturierten Felder zuordnen lassen. Dabei ist wichtig: Für das hybride Adressformat gibt es kein festgelegtes Enddatum.

Der VDT wird das Thema in den kommenden Wochen in einer ausführlichen Publikation aufgreifen. Darin werden wir die regulatorischen und technischen Hintergründe einordnen, die verschiedenen Adressformate anhand konkreter Beispiele erläutern und praxisnahe Handlungsempfehlungen für die Umsetzung geben.