Strenge Auflagen für Emittenten von europäischen grünen Anleihen
Emittenten können nun europäische grüne Anleihen begeben. Seit dem 21. Dezember 2024 gilt die europäische Green-Bonds-Verordnung ((EU) 2023/2631). Demnach müssen Emittenten von Anleihen, die als „European Green Bond“ bzw. „Europäische Grüne Anleihe“ bezeichnet werden sollen, strenge, an ökologische Nachhaltigkeitskriterien geknüpfte Bedingungen erfüllen, teilte die BaFin Ende Dezember mit. Diese neuen Anforderungen würden auch für Originatoren, die Verbriefungsanleihen emittieren.
Daneben müssten die Emittenten und Originatoren neue, durch externe Prüferinnen und Prüfer validierte Berichtsformate offenlegen, heißt es weiter. Über diese Veröffentlichungen müssten sie die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) und die national zuständigen Behörden – in Deutschland die BaFin – unterrichten. Ein Wertpapierprospekt ist Pflicht.